Im Hamburgischen Schulgesetz ist in § 12 festgelegt:
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen.
Die sonderpädagogische Diagnostik wird von den Fachkräften des ReBBZ unterstützt, z.T. selbst durchgeführt oder koordiniert.