Schulbegleitung

Für Schüler*innen, deren Teilhabe am Unterricht aufgrund einer komplexen psychosozialen und seelischen Beeinträchtigung gefährdet ist, können Schulen eine Anfrage auf Schulbegleitung an das ReBBZ stellen. Schulbegleitung ist immer zeitlich befristet, in einen gemeinsamen Beratungsprozess mit Schule und ReBBZ eingebettet und unterliegt regelhaft der fachlichen Prüfung durch das ReBBZ.

Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

www.hamburg.de/schulbegleitung