Schulpflichtverletzung

Alle Kinder ab sechs Jahren sind schulpflichtig (Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz).

Die Erfüllung der Schulpflicht ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Schul- und anschließende Berufslaufbahn und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Wohnsitz in Hamburg hat einerseits das Recht, eine zu ihm passende Schule zu besuchen, andererseits aber auch die Pflicht zum Schulbesuch.

Wird die Schulpflicht nachhaltig verletzt, ist dies in der Regel ein Anzeichen für die Gefährdung des Kindeswohls. Bleiben Schüler*innen dem Unterricht fern, sind die Schulen in der Verantwortung, und die Beratungsabteilung unterstützt die Schulen in ihren Bemühungen.